Steuerberater Immobilien Trends aus München am 10.10.2014:

 

Die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen wurden mit Wirkung zum 01.10.2014 geändert. Für Leistungserbringer und -empfänger steigen die umsatzsteuerlichen Risiken durch die Vielzahl unterschiedlicher Besteuerungsvarianten.