Internationale Trends aus München am 06.07.2018:

 

Das BMF hat mit Schreiben vom 05.07.2018 die Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen neu gefasst. Nunmehr - und dies als Novum - verweist die Verwaltung schlicht auf Kapitel VIII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017.

 

Grundsätze des Kapitels VIII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 (OECD Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations)