Internationale Steuer Trends aus München am 20.02.2020:

 

Abzugsbeschränkung bei Lizenzen

 

§ 4j EStG sieht ein Abzugsverbot für Aufwendungen aus der Rechteüberlassung (Lizenz) vor, soweit die korrespondierenden Einnahmen beim nahestehenden Gläubiger einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Das Abzugsverbot greift, wenn die Einnahmen einer Präferenzregelung unterliegen. Das beigefügte BMF Schreiben vom 19.02.2020 enthält eine Länderliste mit schädlichen Präferenzenregelungen (IP-Boxen).