Steuerberater Kapitalmarkt Trends aus München am 28.05.2015:

 

Die EU und die Schweiz haben am 27.05.2015 ein historisches Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet. Im Rahmen des Abkommens werden beide Seiten ab 2018 automatisch Informationen über die Finanzkonten der Einwohner des jeweils anderen Landes austauschen. Dies bedeutet das Ende des schweizerischen Bankgeheimnisses für in der EU wohnende Personen.

 

Der automatische Informationsaustausch gilt allgemein als eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Er liefert den Steuerbehörden wesentliche Informationen über die ausländischen Einkünfte von Gebietsansässigen, so dass sie die auf diese Einkünfte geschuldeten Steuern festsetzen und erheben können.

 

 

Im Rahmen des neuen Abkommens zwischen der EU und der Schweiz erhalten die Mitgliedstaaten jährlich die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Einwohner mit Konten in der Schweiz sowie andere Finanzdaten und Informationen über Kontensalden. Diese neue Transparenz dürfte nicht nur die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerhinterzieher aufzuspüren und gegen sie vorzugehen, sondern auch wirksam davon abhalten, Einkünfte und Vermögen im Ausland zu verbergen, um Steuern zu hinterziehen.

Das neue Abkommen zwischen der EU und der Schweiz steht in vollem Einklang mit den verstärkten Transparenzanforderungen, auf die sich die Mitgliedstaaten im vergangenen Jahr geeinigt haben. Es entspricht außerdem dem neuen weltweiten Standard für den automatischen Informationsaustausch der OECD/G20.

Die Kommission schließt derzeit Verhandlungen über vergleichbare Abkommen mit Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino ab, die voraussichtlich noch vor Ende des Jahres unterzeichnet werden.