Das Handelsblatt hat die Kanzlei Isensee Steuerberater als Top-Steuerberater 2024 ausgezeichnet.
Wir beraten bereits seit Jahren Immobilienfonds und Immobiliengesellschaften - Isensee Steuerberater verfügt über das spezielle Know-how für die erfolgreiche steuerliche Beratung. Unsere Stärken liegen in der Kenntnis der praktischen Herausforderungen sowohl beim Rechnungswesen als auch bei der Lösung der spezifischen Fragestellungen bei der Besteuerung von Immobilieninvestments.
Rufen Sie uns an/ Telefon: 089242082840
Eines von vielen besonderen Dienstleistungsangeboten ist die Buchführung in verschiedenen Sprachen und Währungen. Ihre Immobiliengesellschaft wird in ausländischer Währung in den Fonds eingewertet - eine Herausforderung die wir monatlich meistern. Für das Fondsreporting werden die Bücher in ausländischer Währung geführt und parallel für das deutsche Finanzamt in Euro.
Der Kanzlei Isensee Steuerberater wurde das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2020 verliehen. Die DATEV eG vergibt das Label an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft mithilfe einer Software den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date sind.
Das Isensee Steuerberater-Netzwerk von selbständigen und unabhängigen internationalen Steuerkanzleien steht Ihnen mit 39 Büros in 29 Ländern zur Verfügung. Internationale Steuerberater unseres Netzwerkes können in den folgenden Ländern gefunden werden: USA, Kanada, Südamerika: Mexiko, Brasilien, Uruguay, Argentinien, Australien, Japan, Korea, China, Hongkong, Malaysia, Philippinen, Indonesien, Indien, Großbritannien, Irland, Frankreich, Malta, Zypern, Niederlande, Österreich, Ungarn, Slowakei, Polen, Spanien, Russland, Schweden.
Unser Leistungsangebot für Immobilienfonds und Immobiliengesellschaften:
- mehrsprachige Buchhaltungen/ Jahresabschlüsse
- Anfertigung komplexer interner Reportings nach den Anforderungen des Investmentgesetzes
- Umsatzsteuerrechtliche Beratung zur Optimierung der Immobilieninvestition
Isensee Steuerberater München berät zur Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer im Rahmen der Nachfolgeplanung:
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Hohe Erbschaftsteuer vermeiden
Denken Sie schon heute an Ihre Vermögensnachfolge, und nehmen Sie meine Nachfolgeberatung in Anspruch, um Ihre Erben vor bösen Überraschungen zu bewahren. Ihre Familie muss wissen, wie sie im Ernstfall in Ihrem Sinne handeln soll. Wie wollen Sie Ihr Erbe aufteilen? Gibt es eine Erbengemeinschaft? Wer hat Zugang zu den wichtigsten Unterlagen? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer für Ihre Familie?
Das Erbschaftsteuerrecht betrifft im Todesfall alle privaten und betrieblichen Vermögensbereiche, sodass ein plötzlicher Erbfall schwerwiegende Steuerfolgen haben kann. Der Erbschaftsteuer unterliegt fast alles, was Erben aufgrund vertraglicher oder testamentarischer Grundlage oder durch die gesetzliche Erbfolge erhalten. Damit Erbschafts- und Schenkungsteuer keine zu große finanzielle Belastung für Ihre Erben darstellen, zielt unsere Tätigkeit darauf ab, diese Belastungen zu vermindern. Wie Sie Steuerbelastungen senken können und welche erbschaft- und schenkungssteuerlichen Freibeträge möglich sind, zeigen wir Ihnen mit unserer Beratung zur Nachfolgeregelung.
Handlungsbedarf in Sachen Beratung durch einen Steuerberater für Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer besteht vor allem in folgenden Konstellationen:
- Große Familienvermögen: Bei sehr großen Vermögen reichen regelmäßig weder die persönlichen Freibeträge noch die üblichen Steuerbefreiungen. Mit langfristigen intelligenten Gestaltungen lassen sich aber auch Vermögen von mehreren Millionen Euro erbschaftsteuerneutral auf die nächste Generation übertragen.
- Immobilien: Bei Grundeigentum kommt der Bewertung und Nutzung eine erhebliche Rolle zu. Falls die Erbschaftsteuer-Befreiung für das Familienheim nicht erreicht werden kann oder nicht ausreicht, stehen Alternativen und Ergänzungen für die Steuervermeidung zur Verfügung.
- Betriebsvermögen: Für die Übertragung von Unternehmen oder einer Beteiligung gilt es, die gesetzlichen Verschonungsregeln optimal auszunutzen. Ob und wie die Anforderungen an die Steuerbefreiung im konkreten Fall genutzt werden kann, sollte frühzeitig untersucht werden, um gegebenenfalls strukturelle Anpassungen vorzunehmen.
- Gütertrennung: Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung verschenken den steuerfreien Zugewinnausgleich im Erbfall. Es bietet sich der Wechsel zur (modifizierten) Zugewinngemeinschaft an.
- Berliner Testament: Bei einem gemeinschaftlichen Testament mit der Einsetzung der Kinder lediglich als Schlusserben können die Freibeträge Kinder nicht optimal genutzt werden. Hier helfen spezielle Vermächtnislösungen zugunsten der Kinder.
- Ungleiches Vermögen unter Ehegatten: Ist das Familienvermögen bei einem Ehegatten bzw. einem Elternteil gebündelt, können Freibeträge nicht optimal ausgenutzt werden. Gestaltungsinstrumente wie Kettenschenkungen oder Güterstandsschaukeln helfen bei der steueroptimierten Verteilung des Vermögens.
- Auslandsvermögen: Bei der Immobilie oder dem Konto im Ausland muss geprüft werden, ob neben dem deutschen auch das ausländische Finanzamt auf das Vermögen zugreifen will und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
- Entfernte Erben: Bruder, Schwester, Nichte und Neffe gehören genau wie der Lebensgefährte nicht zur privilegierten Steuerklasse I und werden mit einem niedrigen Freibetrag und hohem Steuersatz besonders zur Erbschaftsteuer herangezogen. Neben Heirat und Adoption gibt es auch hier Möglichkeiten einer steuerlichen Gestaltung.