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Inkongruente Gewinnausschüttungen einer GmbH als Gestaltungsinstrument am 05.09.2024:

 

Inkongruente – also vom Anteil am Grund- oder Stammkapital der GmbH abweichende – Gewinnausschüttungen werden von der Finanzverwaltung steuerrechtlich grundsätzlich in folgenden Fällen anerkannt:


1. Abweichende Regelung der Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag


Es wurde im Gesellschaftsvertrag gemäß § 29 Absatz 3 Satz 2 GmbHG ein anderer Maßstab der Verteilung als das Verhältnis der Geschäftsanteile festgesetzt und die Ausschüttung entspricht diesem Verhältnis. Für eine nachträgliche Änderung des Gesellschaftsvertrags

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Steuerberater US LLC Trends aus München am 30.08.2024:


Besteuerung einer US LLC in Deutschland als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?

 

Die Besteuerung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) in Deutschland - entweder vergleichbar mit einer GmbH oder einer Personengesellschaft - hängt von vielen Faktoren ab. Der BFH hat kürzlich in einem Beschluss zur Besteuerung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) nochmals bestätigt, eine rechtliche und wirtschaftliche Gesamtwürdigung der maßgebenden ausländischen Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Gesellschaft sowie deren konkrete Ausformung in der Satzung dieser Gesellschaft notwendig ist, um eine Einordnung in das deutsche Steuerrechtssystem zu ermöglichen.

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Internationale Steuerberater Trends am 24.04.2024:

 

Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit bei Auslandsholding

 

Das FG Münster hat sich mit den Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG auseinandergesetzt (FG Münster, Urteil v. 6.2.2024 - 2 K 842/19 F; NZB anhängig, BFH-Az. IX B 35/24).

 

Entgegen der Auffassung des Finanzamtes ist nicht erforderlich, dass die Auslandsholding (auch) an dem Absatzmarkt im EU-Ansässigkeitsstaat teilgenommen hat. Der Leistungsaustausch zwischen der ausländischen Gesellschaft und dem Markt ihres Aufnahmemitgliedsstaates ist nicht auf den dortigen Absatzmarkt beschränkt. Vielmehr genügt es, wenn

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Testament, Erbschaftsteuer Trends aus München am 01.03.2024:

 

Steuerfalle Berliner Testatment: es droht doppelte Erbschaftsteuer!

 

Setzen Ehegatten in einem sog. Berliner Testament ein erst später fälliges Vermächtnis für die Kinder aus, die beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteil nicht fordern (sog. Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit NICHT als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist. Das berechtigte Kind hat den Erwerb des betagten Vermächtnisses bei dem Tod des länger lebenden Ehegatten zu versteuern. NUR WENN das Kind aufgrund der Anordnung des Berliner Testaments auch Schlusserbe

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