Internationale US LLC Trends am 20.11.2024:
US LLC und Umsatzsteuer
Im Ausland erbrachte Leistungen sind nicht im Inland umsatzsteuerbar. Unterliegen die Umsätze einer LLC mit deutschem Gesellschafter im Inland nicht der Umsatzsteuer? Reicht es hierfür aus, eine US LLC zu gründen, welche die Rechnungen an deutsche Kunden stellt?
Der Umsatzsteuer unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Dabei trägt das Finanzamt die objektive Darlegungs- und Feststellungslast für die Steuerbarkeit des Umsatzes. Im Ausland erbrachte Leistungen sind nicht im Inland steuerbar.
Internationale Steuerberater Trends am 24.04.2024:
Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit bei Auslandsholding
Das FG Münster hat sich mit den Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG auseinandergesetzt (FG Münster, Urteil v. 6.2.2024 - 2 K 842/19 F; NZB anhängig, BFH-Az. IX B 35/24).
Entgegen der Auffassung des Finanzamtes ist nicht erforderlich, dass die Auslandsholding (auch) an dem Absatzmarkt im EU-Ansässigkeitsstaat teilgenommen hat. Der Leistungsaustausch zwischen der ausländischen Gesellschaft und dem Markt ihres Aufnahmemitgliedsstaates ist nicht auf den dortigen Absatzmarkt beschränkt. Vielmehr genügt es, wenn
Internationale Steuer Trends aus München am 18.12.2023:
Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland
Der BFH hat mit seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 09.08.2023 (I R 54/19) viel Klarheit zur Besteuerung der Funktionsverlagerung geschaffen und der Finanzverwaltung einigen Wind aus den Segeln genommen. Leitsätze:
1. Eine Gesamtbetrachtung einzelner Geschäftsvorfälle ist möglich, wenn eine Trennung der Vorgänge dem wirtschaftlichen Gehalt des Geschehens nicht gerecht würde.
2. Zur Berücksichtigung von Materialkosten eines Produktionsunternehmens im Rahmen der Kostenaufschlagsmethode,
Internationale Steuer Trends aus München am 23.10.2023:
Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an Hinzurechnungsbesteuerung
Der BFH hat in einem Beschluss vom 13.09.2023 (I-B-11/22-AdV) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regeln über die Hinzurechungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) geäüßert. Es bestünden nach summarischer Prüfung verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG jedenfalls insoweit, als die Niedrigsteuerschwelle im Sinne des § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 AStG (25 %) höher ist als die niedrigste nationale Gesamtsteuerbelastung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG (22,825 % unter Einbeziehung der Gewerbesteuer).