Inkongruente Gewinnausschüttungen einer GmbH als Gestaltungsinstrument am 05.09.2024:
Inkongruente – also vom Anteil am Grund- oder Stammkapital der GmbH abweichende – Gewinnausschüttungen werden von der Finanzverwaltung steuerrechtlich grundsätzlich in folgenden Fällen anerkannt:
1. Abweichende Regelung der Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag
Es wurde im Gesellschaftsvertrag gemäß § 29 Absatz 3 Satz 2 GmbHG ein anderer Maßstab der Verteilung als das Verhältnis der Geschäftsanteile festgesetzt und die Ausschüttung entspricht diesem Verhältnis. Für eine nachträgliche Änderung des Gesellschaftsvertrags
Steuertrends zu Earn-Out-Zahlungen am 22.04.2024:
Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht (Bestätigung der Rechtsprechung). Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.
Trends zur Mitarbeiterbeteiligung aus München am 01.03.2024:
BFH: Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14.12.2023 – VI R 1/21 – entschieden, dass der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein lohnsteuerbarer Vorteil ist, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.
Stock Option Trends aus München am 22.12.2023:
Besteuerung von Stock-Options, Stock-Appreciation-Rights und Phantom-Stock Awards
Das BMF hat mit Schreiben vom 12.12.2023 über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen auch umfassend zur Besteuerung von Aktienoptionen, Stock-Appreciation-Rights und Phantom-Stocks Stellung bezogen. Aktienoptionen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses liegen vor, wenn ein Arbeitgeber oder eine Konzernobergesellschaft (Optionsgeber) seinen Beschäftigten das Recht einräumt, sich zu einem bestimmten Übernahmepreis am Unternehmen zu beteiligen.