Internationale Trends aus München am 27.01.2017:

 

Die Bundesregierung hat am 25.01.2017 den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass multinationale Unternehmen Gewinne durch Lizenzzahlungen in Staaten mit besonderen Präferenzregelungen (sog. Lizenzboxen, Patentboxen oder IP-Boxen) verschieben. Lizenzgebühren sollen nicht mehr abzugsfähig sein, wenn der Lizenzempfänger einer Steuerbelastung von weniger als 25 % unterliegt.